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RECHTSGEBIETE

Die Kanzlei Leonhardt & Dietl berät auf folgenden Gebieten

INTERNATIONALER HANDELSVERKEHR, DUMPING UND SCHUTZMASSNAHMEN

Die Kanzlei Leonhardt & Dietl verfügt über eine große Erfahrung in Fragen des internationalen Handels- und Warenverkehrs, da sie bei zahlreichen Verfahren über Dumping und Schutzmaßnahmen mitgewirkt hat, die vor den zuständigen Behörden abgewickelt wurden. Die Kanzlei berät ihre Mandanten regelmäßig in Fragen bezüglich deren internationalen Geschäftstätigkeit.

GESELLSCHAFTSRECHT

Die Kanzlei Leonhardt & Dietl bietet eine breite Palette von Dienstleistungen für Unternehmen, von deren Gründung bis zur Restrukturierung der Gesellschaft, wie Umschuldung, Fusionen und Aufspaltungen in Übereinstimmung mit dem argentinischen Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei berät ihre in Argentinien tätigen in- und ausländischen Mandanten fortlaufend in Fragen, die sich im normalen täglichen Geschäftsablauf ergeben.

HANDELSRECHTLICHE VERTRÄGE

Die Kanzlei ist erfahren in der Abfassung, Gestaltung, Verhandlung und Durchsetzung von handelsrechtlichen Verträgen, unter Einschluss von Vertriebsverträgen, Lizenzverträgen, Kaufverträgen, Leasingverträgen, Verträgen über Unternehmenskooperation und vorübergehende Unternehmenszusammenschlüsse.

FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN
(MERGERS AND ACQUISITIONS)

Die Kanzlei Leonhardt & Dietl vertritt Käufer, Verkäufer und Vermittler bei Fusionen und Übernahmen von öffentlichen und privaten Unternehmen, wie auch ausländische Investoren. Die Anwälte der Kanzlei verfügen ebenfalls über eine große Erfahrung bei komplexen Due-Diligence-Prüfungen. Außerdem wirkt die Kanzlei bei der Planung, Strukturierung und Durchführung dieser Transaktionen unter steuerlichen Gesichtspunkten, solchen des Wettbewerbs- und Urheberschutzes und unter Berücksichtigung der rechtlichen Erfordernisse aus nationaler und internationaler Sicht mit.

COMPLIANCE

Wir beraten bezüglich sämtlicher Compliance Regelungen die, in den diversen Geschäftsaktivitäten, zur Anwendung kommen. Wir entwickeln Verhaltensregeln zur Entwicklung von Compliance-Programmen.

WETTBEWERBSSCHUTZ, UNLAUTERER WETTBEWERB, VERBRAUCHERSCHUTZ

Die Kanzlei hat eine umfassende Erfahrung in Verfahren vor den zuständigen Behörden bezüglich der Anwendung der inländischen Vorschriften über den Wettbewerbsschutz. Sie hat anlässlich vieler Gelegenheiten in- und ausländische Unternehmen bei wirtschaftlichen Zusammenschlüssen, Joint Ventures, der Veräußerung von Kapitalanlagen und anderen komplexen Fragen im Zusammenhang mit wettbewerbswidrigen Praktiken beraten, insbesondere bei Nachforschungen über Preisabsprachen, Monopole und sonstige Wettbewerbsbeschränkungen. Die Kanzlei Leonhardt & Dietl hat ihren Mandanten weiterhin bei diversen Verfahren in Verbindung mit der Erfüllung von Wettbewerbsvorschriften und dem Verbraucherschutz Rechtsbeistand geleistet.

AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN, JOINT VENTURES, STRATEGISCHE ALLIANZEN, LEASING UND VERBRIEFUNG (SECURITIZATION)

Die Kanzlei ist fachkundig und erfahren in der Verhandlung, Organisation, Vertretung und Abfassung von Abkommen hinsichtlich Joint Ventures, strategischen Allianzen, Projektfinanzierungen, Leasing, Verbriefung (Securitization) und Darlehensverträgen zwischen öffentlichrechtlichen und privaten, in- und ausländischen Partnern.

PROJEKTFINANZIERUNG, IMMOBILIENPROJEKTE, GRUNDBESITZ

Die Kanzlei hat bei der Strukturierung und der Durchführung großer Investitionsprojekte und der Behandlung von Streitfragen aus Baukontrakten mitgewirkt. Des Weiteren vertritt und berät sie die Geldgeber, Betreiber, Kreditgeber und Investoren bei der Finanzierung und Durchführung von Infrastrukturprojekten im Energie-. Telekommunikations-, Transport- und Industriesektor. Die Kanzlei bietet außerdem Rechtsberatung für in- und ausländische Investoren sowie für Kreditinstitute bei industriellen, gewerblichen und wohnungswirtschaftlichen Immobilienprojekten. Die Kanzlei Leonhardt & Dietl verfügt auch über Erfahrungen bei der Verbriefung (Securitization) im Rahmen von Investitionsvorhaben in Immobilien.

VERSICHERUNGEN

Die Kanzlei berät bedeutende Versicherungsgesellschaften in Bezug auf das anwendbare Recht und die Erfüllung der Anforderungen der Versicherungsaufsichtsbehörde. Sie wirkt außerdem zusammen mit ihren Mandanten bei der Entwicklung und Markteinführung neuer Versicherungsprodukte in Argentinien mit, einschließlich der Abfassung der allgemeinen Bedingungen und aller erforderlichen Vorlagen, Genehmigungsverfahren und Verfahrensschritte vor der Aufsichtsbehörde.

UNTERHALTUNGSINDUSTRIE, E- COMMERCE, INTERNET, MEDIEN, TECHNOLOGIETRANSFER UND TELEKOMMUNIKATION

Die Kanzlei berät Unternehmen aus dem Bereich der Werbung, des Marketing, des Internet, des E-Commerce, der Filmproduktion, der Medien, des Verlagswesens und der Musik. Die Anwälte der Kanzlei Leonhardt & Dietl leisten laufende Rechtsberatung für die Durchführung von Verkaufsförderungs- und Werbekampagnen, sowie für Vorlagen bei den zuständigen Behörden zur Erfüllung der geltenden Vorschriften. Auch Unternehmen des Telekommunikationssektors werden von den Anwälten der Kanzlei beraten.

LANDWIRTSCHAFTLICHE GESCHÄFTE

Wir beraten in allen juristischen Aspekten von auf die Landwirtschaft bezogenen Aktivitäten, sowohl was Produktion, Importe und Exporte und Gesellschaften im Allgemeinen derselben angeht.

GESUNDHEITSRECHT, PHARMAZEUTISCHE INDUSTRIE

Die Kanzlei bietet spezielle Rechtsberatung für Unternehmen der pharmazeutischen Industrie. Unter ihren Mandanten finden sich inländische und ausländische Pharmahersteller, für welche die Kanzlei Beratung auf spezifisch mit diesem Industriesektor zusammenhängenden Bereichen erbringt, wie z.B. Vertriebsverträge, Beziehungen zur argentinischen Behörde zur Überwachung von Medikamenten, Nahrungsmitteln und medizinischer Technologie (A.N.M.A.T. – Administración Nacional de Medicamentos, Alimentos y Tecnología Médica), Verkaufsförderung und Vertrieb von ethischen Medikamenten, Protokolle über klinische Forschung und Schutz persönlicher Daten, unter anderen.

MEDIATION, STREITSCHLICHTUNG, RECHTSSTREITIGKEITEN UND SCHIEDSVERFAHREN

Die praktische Erfahrung der Kanzlei in diesem Bereich umfasst Angelegenheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsschutz, unlauterem Wettbewerb, Verbraucherschutz, Verwaltungsverfahren, Insolvenzen, zivil- und handelsrechtlichen Verfahren, Familien- und Erbrecht, Eintreibung von Forderungen, Inkasso, Produkthaftpflicht, Versicherungen und Schadenersatz.

REAL

ESTATE

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Die Kanzlei war an der Strukturierung und Durchführung großer Investitionsprojekte und an der Behandlung von Streitigkeiten aus Bauverträgen beteiligt. Darüber hinaus vertritt und berät sie Sponsoren, Entwickler, Kreditgeber und Investoren bei der Finanzierung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Energie, Kommunikation, Transport und Industrie. Die Kanzlei berät auch ausländische und inländische Investoren sowie Kreditinstitute bei Industrie-, Gewerbe- und Wohnimmobilienprojekten. Leonhardt & Dietl hat auch Erfahrung mit der Verbriefung von Immobilien-Investitionsprojekten.

INSOLVENZEN, RESTRUKTURIERUNG UND SANIERUNG VON UNTERNEHMEN

Die Kanzlei Leonhardt & Dietl kooperiert mit einer interdisziplinären Gruppe von Experten führender Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Kreditinstituten, um ihren Mandanten die geeignete Unterstützung bei Unternehmenskrisen zu bieten. Außerdem vertritt sie ihre Mandanten in Gerichtsverfahren über Insolvenzen.

ARBEITSRECHT

Die Kanzlei steht ihren Mandanten in allen Bereichen des individuellen und des tarifvertraglichen Arbeitsrechts durch auf dieses Fachgebiet spezialisierte Anwälte zur Seite. Sie hat Anstellungsverträge zwischen großen Unternehmen und deren leitenden Mitarbeitern entworfen, formuliert und verhandelt. Für Mandanten, welche an Fusionen und Übernahmen beteiligt sind, prüft sie die Arbeitsverträge, die Tarifverträge und die schwebenden Rechtsstreitigkeiten und berät hinsichtlich der möglichen Risiken latenter Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten.

VERWALTUNGS- UND VERFASSUNGSRECHT

Die Kanzlei erbringt durch erstklassige Fachleute Beratungen zu Fragen des öffentlichen Rechts, darunter Verwaltungsverfahren, öffentlich-rechtliche Verträge, Ausschreibungen, Staatskäufe sowie öffentliche Bauvorhaben und Dienstleistungen.

STEUERRECHT

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Die Kanzlei Leonhardt & Dietl berät, gemeinsam mit Experten auf diesem Gebiet, in- und ausländische Gesellschaften unter besonderer Berücksichtigung der Steueroptimierung. Sie unterstützt ihre Mandanten außerdem bei der Auslegung und Anwendung der Steuervorschriften und vertritt sie bei steuerlichen Betriebsprüfungen, Verwaltungs- und Steuerverfahren.

FAMILIEN- UND ERBRECHT

Die Kanzlei verfügt über Anwälte mit besonderen Kenntnissen im Familienrecht, Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht, Adoptionsrecht, für die Nachfolgeplanung, für Fideikommisse / Nacherbschaften und erbrechtliche Fragen aller Art.

ENERGIE, ÖL UND GAS

Unsere Kanzlei berät relevante Unternehmen, Investoren und Dienstleistungsunternehmen in Fragen der Kohlenwasserstoff-Versorgungskette, von E&P bis hin zum Mid- und Downstream.

ALLGEMEINE UNTERNEHMENSBERATUNG UND GESELLSCHAFTSRECHT

Leonhardt & Dietl berät seine Mandanten in allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und im spezifischen Gesellschaftsrecht und bietet die Unterstützung, die Unternehmen benötigen, um in dem komplexen und sich ständig wandelnden rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich interagieren zu können. Unsere Anwälte sind für die Beratung in allen Aspekten des Unternehmenslebens qualifiziert: Gründung, Entwurf von Statuten, Aktionärsvereinbarungen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Fusionen, Liquidation.

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