top of page

KANZLEIPROFIL

Die im Jahre 1976 in Buenos Aires durch die Rechtsanwälte Thomas Leonhardt und Rodolfo Dietl gegründete Kanzlei Leonhardt & Dietl ist bestrebt, ihren Mandanten durch die Qualität ihrer Arbeit und den persönlichen Einsatz ihrer Mitarbeiter eine optimale Betreuung zu bieten. Sie ist zu einem zuverlässigen Partner inländischer und internationaler Unternehmen geworden und hat sich auf die Betreuung ausländischer Unternehmen, welche derzeit mehr als 70% der Mandantschaft ausmachen, sowie auf diejenige von ausländischen Privatpersonen spezialisiert. Nach erfolgreichen Jahren der Zusammenarbeit unter dem Namen Leonhardt, Dietl, Graf & von der Fecht und anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Kanzlei beschlossen die Partner, zum Namen ihrer Ursprünge, Leonhardt & Dietl, zurückzukehren.

Die ausgewogene Struktur von Leonhardt & Dietl, mit einer überschaubaren Anzahl von Fachleuten hohen Spezialisierungsgrades, ermöglicht es der Kanzlei, professionelle Dienstleistungen mit individueller Betreuung der Mandanten bei komplexen wirtschaftlichen und finanziellen Transaktionen sowohl in deutscher, englischer und selbstverständlich auch spanischer Sprache zu erbringen.

Die Kanzlei ist auf die Rechtsberatung in- und ausländischer Unternehmen bei der Planung und Umsetzung neuer Geschäftsmöglichkeiten in Argentinien und, durch ein umfassendes Netz von Korrespondenzanwälten, in den übrigen lateinamerikanischen Ländern ausgerichtet.

Die Anwälte der Kanzlei verfügen über eine solide Ausbildung und Erfahrung in der allgemeinen wirtschaftlichen Beratung wie auch für komplexe Transaktionen, sowie über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, um den Anforderungen der Mandanten in einem globalisierten Umfeld zu entsprechen.

Leonhardt & Dietl, steht in über geraume Zeit aufgebauter, enger Zusammenarbeit mit führenden Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verschiedener Bereiche, was ermöglicht, eine umfassende Beratung durch Experten des jeweiligen Gebietes zu wettbewerbsorientierten Kosten zu bieten.

Zu den Mandanten zählen inländische und multinationale Unternehmen, die sich an die Kanzlei Leonhardt & Dietl, zur eingehenden Beratung bei jeglicher Art von wirtschaftlichen Transaktionen sowie im Falle von Rechtsstreitigkeiten, zur Streitschlichtung und für Schiedsgerichtsverfahren wenden. Die Anwälte der Kanzlei sind gleichzeitig auch Rechtsberater der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweiz.

© 2022 by Leonhardt & Dietl
Alle Rechte vorbehalten

  • LinkedIn Social Icon
bottom of page