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ANWALTSKANZLEI

Spezialisten für Gesellschaftsrecht.
Ausbildung in Argentinien, Europa und den USA, um die Anforderungen in einer globalisierten Welt zu erfüllen.

 

KANZLEIPROFIL

Die im Jahre 1976 in Buenos Aires durch die Rechtsanwälte Thomas Leonhardt und Rodolfo Dietl gegründete Kanzlei Leonhardt & Dietl ist bestrebt, ihren Mandanten durch die Qualität ihrer Arbeit und den persönlichen Einsatz ihrer Mitarbeiter eine optimale Betreuung zu bieten. Sie ist zu einem zuverlässigen Partner inländischer und internationaler Unternehmen geworden und hat sich auf die Betreuung ausländischer Unternehmen, welche derzeit mehr als 70% der Mandantschaft ausmachen, sowie auf diejenige von ausländischen Privatpersonen spezialisiert. Nach erfolgreichen Jahren der Zusammenarbeit unter dem Namen Leonhardt, Dietl, Graf & von der Fecht und anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Kanzlei beschlossen die Partner, zum Namen ihrer Ursprünge, Leonhardt & Dietl, zurückzukehren.

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Allgemeine Geschäftsberatung,

Fusionen und Übernahmen, Handelsverträgen und andere Bereiche.

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